Holler
Klausuren
Prinzip der freien Vertragspartnerwahl – oder doch nicht?
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftungsverteilung nach einem Betriebsübergang, insbesondere die Frage, ob und gegen wen ein Arbeitnehmer (Lehrling) nach geleisteter Schadensersatzzahlung Regress nehmen kann. Thematisiert werden Ersatzansprüche aus leicht fahrlässigem Verhalten im Arbeitsverhältnis, die Auswirkungen eines Betriebsübergangs und die Firmenfortführung auf die Anspruchsadressaten.
Scherben bringen (nicht immer) Glück
In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um die Haftung eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Zerstörung einer wertvollen Vase, verursacht durch ein Zusammentreffen mit einem außenstehenden Dritten. Die Aufgabenstellung prüft die Voraussetzungen vertraglicher und deliktischer Ansprüche sowie die Problematik der gestörten Gesamtschuld im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Drittem.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Holler prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), § 826 BGB (1×), Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×), Haftung nach StVG (1×), Recht der ehelichen Gemeinschaft (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).