Hau
Klausuren
Vom Abiball zum Haftungsfall
Die Klausur befasst sich zunächst mit der Frage, ob das Abschlussballkomitee eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet und unter welchen Voraussetzungen die Mitglieder gegenüber dem engagierten DJ für die vereinbarte Vergütung haften. Im zweiten Teil wird die Haftung eines Kommanditisten thematisiert, der nach Vertragsschluss in die Gesellschaft eintritt und dessen Eintragung ins Handelsregister später erfolgt. Es werden typische gesellschaftsrechtliche und schuldrechtliche Probleme der Organhaftung und des Gläubigerschutzes behandelt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Hau prüfen besonders häufig Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×), Haftung nach StVG (1×) und Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern (1×).