Gerasimou
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Klausuren
JA 2024Fortgeschrittene
Der Mörder ist immer der Gärtner
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit verschiedener Personen nach dem StGB im Zusammenhang mit einem Mordfall, einem Einbruch, einer Lösegeldforderung, einer privaten Rettungsfolter und einer Gewalttat unter Alkoholeinfluss. Besonderes Augenmerk liegt auf der Tatherrschaft bei volldeliktisch handelndem Vordermann, täterbezogenen Mordmerkmalen, Teilnahme, Vollrauschtatbestand sowie der neutralen Beihilfe.
Mord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGBGeiselnahme, § 239b StGB+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Gerasimou prüfen besonders häufig Geiselnahme, § 239b StGB (1×), Mord, § 211 StGB (1×) und Nötigung, § 240 StGB (1×).