Bühren
Klausuren
Nichts als Ärger mit dem Studierendenwohnheim
Die Klausur behandelt die Gründung und Haftungsverhältnisse einer OHG am Beispiel eines Studierendenwohnheims und setzt sich mit der Gesellschafterhaftung, dem Widerspruchsrecht nach § 115 I HGB, den Einwendungen nach § 129 III HGB sowie internen Regressansprüchen auseinander. Neben der Anspruchsdurchsetzung gegenüber einem vermögenden Gesellschafter werden auch die Regressmöglichkeiten nach Ausgleich einer Gesellschaftsschuld berücksichtigt. Die Fallgestaltung richtet sich an das Grundstudium mit Fokus auf das Personengesellschaftsrecht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Bühren prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), § 826 BGB (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).