Böse
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Klausuren
JA 2008Fortgeschrittene
Ein ausgetrickster Pförtner und ein Freundschaftsdienst
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Angestellten, der eine Wasserwaage aus seinem Betrieb entwendet und dabei gezielt den Pförtner täuscht. Gleichzeitig wird das Verhalten eines Freundes thematisiert, der vor Gericht zugunsten des Täters wahrheitswidrig aussagt. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Betrug und Diebstahl, Urkundsbegriff sowie Irrtumsfragen bei Aussagedelikten.
Strafvereitelung (§ 258 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Böse prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (1×), Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB (1×) und Strafvereitelung (§ 258 StGB) (1×).