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Binder

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Klausuren

JA 2014Fortgeschrittene

Abschleppen im Auftrag des Staates

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche wegen eines beim Abschleppvorgang im Auftrag der Stadt entstandenen Schadens am Kfz. Zu prüfen sind Schadensersatzansprüche gegen das Abschleppunternehmen auf Basis vertraglicher und deliktischer Anspruchsgrundlagen sowie öffentliche Haftungsverlagerungen. Dabei spielen Art. 34 GG, § 328 BGB analog (Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter) und § 7 StVG eine Rolle.

Binder, Schöniger· JA 2014, 766· 90 Min Bearbeitung
§ 1004 BGB (analog)Auftrag, §§ 662ff. BGB§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Binder prüfen besonders häufig § 1004 BGB (analog) (1×), § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG (1×) und Auftrag, §§ 662ff. BGB (1×).