Bierschenk
Klausuren
* "Start-up mit Startschwierigkeiten
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer GmbH und einer Unternehmergesellschaft über einen Suchmaschinenmarketing-Vertrag und die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, insbesondere ein Wettbewerbsverbot samt Vertragsstrafe. Zu prüfen sind unter anderem Zahlungs-, Kündigungs- und Schadensersatzansprüche, die prozessuale Zulässigkeit von Anträgen, die Rolle eines Versäumnisurteils und die Rechtmäßigkeit einer Zwangsvollstreckung nach Vergleich. Die Fragestellungen verlangen eine umfassende Analyse der AGB-Kontrolle, der rechtlichen Einordnung des Vertrags und der prozessualen Besonderheiten.
* "Das (vor-)weggenommene Erbe
Die Klausur behandelt erbrechtliche, sachenrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen rund um ein Testament mit Vermächtnis, die Geschäftsunfähigkeit des Erblassers, missbräuchliche Entnahmen vom Sparbuch sowie das unbefugte Vermieten einer Garage und das Nutzen eines Fahrzeugs. Neben erbrechtlichen Ansprüchen (Vermächtnis), werden auch Ansprüche aus Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), Bereicherungsrecht und Zivilprozessrecht diskutiert.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Bierschenk prüfen besonders häufig § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG (1×), Auftrag, §§ 662ff. BGB (1×), Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO (1×), Partei-, Prozess- & Postulationsfähigkeit (1×), Stellvertretung (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).