Abraham
Klausuren
Alles eine Frage der Zurechnung
Die Klausur behandelt verschiedene Konstellationen strafrechtlicher Zurechnung im Rahmen des Allgemeinen Teils (Aberratio ictus, manipulierter error in persona, Mittäterexzess) sowie Fragen zu Täterschaft und Teilnahme. Im zweiten Sachverhaltsteil geht es um die Strafbarkeit im Kontext einer gemeinschaftlichen Tat (Bande) und um Kausalität bei Gremienentscheidungen, insbesondere hinsichtlich Rücktritt und misslungener Warnung. Die Prüflinge sollen die Strafbarkeit von A, B, E und F umfassend nach dem StGB analysieren.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Abraham prüfen besonders häufig Aussetzung, § 221 StGB (1×), Fahrlässige Tötung, § 222 StGB (1×) und Täterschaft und Teilnahme (1×).