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Zivilrecht

Zivilrecht: Die Anwaltsklausur im Assessorexamen

Die Anwaltsklausur im zivilrechtlichen Assessorexamen verlangt praxisnahes Arbeiten: Verfassen von Klageerwiderung, Berufungsbegründung, oder sonstigen anwaltlichen Schriftsätzen. Zentrale Normen sind die §§ 253 ff., 276 ff., 322 ff. ZPO sowie die materiellrechtlichen Vorschriften des BGB. Examensklassiker: Qualifizierung und Prüfung von Gegenansprüchen, Substantiierung von Tatsachenvortrag und Angriffsmittel (§ 138 ZPO), Fristenkontrolle (§ 233 ZPO), taktische Einwendungen.

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.

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Zivilrecht: Die Anwaltsklausur im Assessorexamen in der Jurafuchs-Lernapp

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