Was ist „Sachverhaltsquetsche“ und wie vermeide ich sie?
Sachverhaltsquetsche bezeichnet das unbegründete Hereinpressen von irrelevanten oder nicht im Sachverhalt angelegten Rechtsproblemen in die Klausurlösung. Vermeiden lässt sie sich durch präzises Arbeiten am Sachverhalt und konsequente Bindung an die Angaben gemäß § 261 ZPO (Untersuchungsgrundsatz). Examensrelevant: Abgrenzung relevanter und irrelevanter Tatsachen, richtige Subsumtion nur tatsächlich geschilderter Umstände.
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