Staatslehre
Die Staatslehre behandelt Grundlagen des Staatsrechts, u.a. Staatsbegriff, Staatsstrukturprinzipien und Souveränität. Im Fokus stehen die Merkmale des Staates (Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt) sowie das Demokratieprinzip (Art. 20 GG) und seine Ausprägungen. Examensrelevant: Abgrenzung Staat/Verein (§ 21 BGB), Bedeutung der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 III GG), bundesstaatliches Prinzip (Art. 20 I GG).
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Staatslehre in der Jurafuchs-Lernapp
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