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Zivilrecht

Dienstvertrag

Der Dienstvertrag (§§ 611–630 BGB) verpflichtet zur entgeltlichen Vornahme von Diensten, ohne einen bestimmten Erfolg zu schulden. Zentrale Themen: Abgrenzung zum Werkvertrag (§ 631), Pflichten des Dienstverpflichteten, Kündigung (§ 626: außerordentlich; § 627: ordentlich ohne Frist bei Vertrauensstellung), Vergütungsanspruch (§ 611a) und Erkrankung während des Dienstes. Examensrelevant: Wirksamkeit freier Dienstverträge, Beendigung, Lohnfortzahlung.

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.

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Dienstvertrag in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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