Die Behördenklausur im Assessorexamen
In der Behördenklausur des Assessorexamens steht das verwaltungsinterne Verfahren im Mittelpunkt, insbesondere die Erstellung von Prüfungsvermerken und Bescheiden. Relevante Normen sind vor allem § 35 VwVfG (Begriff des Verwaltungsakts), § 40 VwGO (Generalklausel der Verwaltungsgerichtsbarkeit) und § 1 VwVfG (Anwendbarkeit). Examensklassiker: Ermessensausübung (§ 40 VwVfG), Nebenbestimmungen (§ 36 VwVfG), Anhörungspflicht (§ 28 VwVfG).
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