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Öffentliches Recht

Die Behördenklausur im Assessorexamen

In der Behördenklausur des Assessorexamens steht das verwaltungsinterne Verfahren im Mittelpunkt, insbesondere die Erstellung von Prüfungsvermerken und Bescheiden. Relevante Normen sind vor allem § 35 VwVfG (Begriff des Verwaltungsakts), § 40 VwGO (Generalklausel der Verwaltungsgerichtsbarkeit) und § 1 VwVfG (Anwendbarkeit). Examensklassiker: Ermessensausübung (§ 40 VwVfG), Nebenbestimmungen (§ 36 VwVfG), Anhörungspflicht (§ 28 VwVfG).

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.

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Die Behördenklausur im Assessorexamen in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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