Bürgschaft
Die Bürgschaft (§§ 765–778 BGB) ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, bei dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger für die Verbindlichkeit eines Dritten (Hauptschuldner) verbürgt. Formvorschrift (§ 766), Einreden des Bürgen (§§ 770–771), und die Kündigung der Bürgschaft (§ 772) sind zentrale Streitpunkte. Examensklassiker: Schriftformerfordernis, Einreden und Rückgriffsrecht des Bürgen.
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Bürgschaft in der Jurafuchs-Lernapp
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