Stöhr
Klausuren
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sonderwissen und Sondertilgung - Bad Bank
In der Klausur wird schwerpunktmäßig das zivilrechtliche Thema der vorvertraglichen Aufklärungspflichten von Banken beim Erwerb von Wohneigentum behandelt, insbesondere mit Blick auf eine sittenwidrige Überteuerung, Interessenabwägung und die Rolle von Innenprovisionen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor allem die Abgrenzung zwischen Preisnebenabrede und Entgeltklauseln. Zudem wird die Möglichkeit einer Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen thematisiert. Die Klausur bietet damit einen umfassenden Einblick in zentrale Problemfelder rund um Bankgeschäfte und Vertragsrecht im Zusammenhang mit Immobilienerwerb.
Eine folgenschwere Gefälligkeit
In diesem Fall geht es um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung sowie um mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer aufgrund einer Fortbildungsvereinbarung. Es sind insbesondere Fragen zur Vertretung, zur Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten, zum Einsatz einer Detektei und zur Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen.
Eine verhängnisvolle Elektroinstallation
Die Klausur behandelt die Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung im Rahmen der Abtretung einer Forderung, vertragliche Schadensersatzansprüche aus Werkvertragsrecht sowie die Möglichkeit der Aufrechnung als Rechtsmangel bei einer abgetretenen Forderung. Zudem werden Ansprüche des Abtretungsempfängers gegen den Zedenten bei fehlender Realisierbarkeit der Forderung geprüft.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Stöhr prüfen besonders häufig AGB (2×), § 824 BGB (1×), Aufrechnung (1×), Beendigung (1×), Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte (1×), Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×), Stellvertretung (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).