Korn
Klausuren
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Eindeutig zweideutig
Die Klausur behandelt insbesondere die Abgrenzung von Meinung und Tatsachenbehauptung anhand der zweideutigen Aussage „Nazis töten!“ unter Berücksichtigung extremer oder überspitzter Äußerungen. Im Schwerpunkt steht die Auslegung solcher Aussagen im Lichte der Meinungsfreiheit sowie der Wechselwirkungslehre des BVerfG. Zudem wird beleuchtet, wie das Bundesverfassungsgericht bei Urteilsverfassungsbeschwerden und der Prüfung allgemeiner Gesetze, wie etwa § 111 StGB, vorgeht. Zentral ist damit das Spannungsverhältnis zwischen Äußerungsdelikten und grundrechtlich geschützter Meinungsäußerung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Korn prüfen besonders häufig Recht der öffentlichen Sachen (1×) und Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×).