Hüttemann
Klausuren
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Ransomwareangriffe - Geld oder Daten
Die Klausur befasst sich mit der Abgrenzung zwischen Drohung und Gewalt bei computerbasierten Angriffen, insbesondere im Kontext von Ransomware-Vorfällen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Drohungen durch das Unterlassen von Handlungen und die Rechtsnatur von Bitcoin strafrechtlich zu bewerten sind. Weitergehend wird die mittelbare Täterschaft des Opfers diskutiert, speziell im Hinblick auf Verschlüsselungstrojaner und den Begriff der Zugangsverschaffung. Außerdem werden die Qualifikationstatbestände sowie die Nachteilszufügungsabsicht und Verlustberechnung thematisiert.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Hüttemann prüfen besonders häufig Abfangen von Daten, § 202b StGB (1×), Ausspähen von Daten, § 202a StGB (1×) und Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) (1×).