Hergenröder
Klausuren
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familienrecht - Eltern ohne Skrupel
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Familienrechts mit Fokus auf die Verwaltung des Kindesvermögens und die Bestimmung der Forderungsinhaberschaft beim Sparbuch. Thematisiert wird insbesondere die pflichtwidrige Verwaltung des Vermögens im Verhältnis zu Unterhaltspflichten sowie der lediglich mittelbare Nutzen für das Kind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Haftungsprivilegierung nach § 1664 BGB und der Abgrenzung zur groben Fahrlässigkeit. Zudem werden rechtliche Grundlagen wie § 1664 und § 816 II BGB bei Abhebungen vom Sparbuch in den Kontext eingebettet.
Eine dunkle Vergangenheit
Die Klausur behandelt familienrechtliche Fragestellungen im Kontext einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen Tante und Nichte, insbesondere Vorfragen der Wirksamkeit der Eheschließung (Verwandtschaftsverhältnis, Ehe für alle, möglicherweise Nötigung) und deren Auflösung. Im zweiten Teil wird eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung bezüglich eines Oldtimers diskutiert, insbesondere Eigentum, Besitz und Herausgabeansprüche.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Hergenröder prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), § 826 BGB (1×), § 831 BGB (1×) und Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern (1×).