Hapka
Klausuren
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht - Wie gewonnen, so zerronnen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Geltung des Vorbehalts des Gesetzes in der Leistungsverwaltung sowie die Frage, ob ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften zur Rechtswidrigkeit einer Bewilligung führt. Zudem steht die gerichtliche Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen im Fokus, insbesondere im Zusammenhang mit den Ermessenserfordernissen und dem Umfang der gerichtlichen Kontrolle. Im Mittelpunkt steht dabei die korrekte Anwendung und Einbettung dieser Prüfungsmaßstäbe in den Prüfungsaufbau rund um Verwaltungsakte wie Rücknahme und Rückforderung. Ziel ist die strukturierte Darlegung und Diskussion der zentralen öffentlich-rechtlichen Problemfelder unter Berücksichtigung aktueller Streitstände.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Hapka prüfen besonders häufig Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×) und Recht der öffentlichen Sachen (1×).