Goldhammer
Klausuren
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Ärger um die Fleischboutique
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Baurechts im Zusammenhang mit der Zulässigkeit einer Fleischboutique. Hauptsächlich geht es um die rechtliche Bewertung einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung sowie das behördliche Ermessen bei formeller Illegalität, insbesondere die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und die Frage nach milderen Mitteln. Zusätzlich wird die Niederlassungsfreiheit nach der Keck-Rechtsprechung thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse behördlicher Entscheidungsprozesse und europarechtlichen Aspekten im Bauordnungsrecht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Goldhammer prüfen besonders häufig Recht der öffentlichen Sachen (1×).