Fest
Klausuren
Schwerpunktbereichsklausur – Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht: Downlisting
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um das Downlisting einer Aktiengesellschaft und die damit verbundenen gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an die Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung bei einem Delisting-Angebot und die Berücksichtigung der Ermittlungen der BaFin. Weiterhin ist die Auslegung von § 39 II 3 Nr. 1 BörsG von zentraler Bedeutung. Außerdem wird die verwaltungsprozessuale Zulässigkeit insbesondere im Hinblick auf das Fehlen einer Widerspruchsbefugnis wegen nicht drittschützender Wirkung des § 39 II 2 BörsG behandelt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Fest prüfen besonders häufig Aktiengesellschaft (1×).