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Brugger

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Klausuren

JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht - Winter, Garten und Zeit

In der Klausur stehen das Problem der lediglich rechtlichen Vorteilhaftigkeit des Erwerbs eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks, einschließlich der Genehmigung durch geschäftsfähig Gewordene und der teleologischen Reduktion von §§ 108 III, 182 II BGB, im Mittelpunkt. Zentral ist außerdem die Frage, ob Eigentümer und Nießbraucher als Mit- oder als Gesamtgläubiger auftreten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit der §§ 280, 281 BGB bei Ansprüchen aus § 985 BGB sowie der Auslegung der Klageanträge. Die Bearbeitung verlangt eine sorgfältige Prüfung der dogmatischen Zusammenhänge im Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht.

Brugger· JuS 2021, 1047
Sicherungsrechte an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Brugger prüfen besonders häufig Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×), Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×) und Sicherungsrechte an beweglichen Sachen (1×).