LMU-Klausurenkurs WS 2023/24 — Zivilrecht 1: Drittwiderspruchsklage und EBV
Worum geht es
Pfändung des Schuldners S beim Drittbesitzer D. K ist Eigentümer der gepfändeten Sache. Geprüft werden Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO), EBV-Ansprüche (§§ 987 ff. BGB) und Nutzungsherausgabe.
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